BAU
VERMESSUNG
Profesionelle Begleitung während der gesamten Bauphase
In der Steiermark verlangt das Baugesetz (§â€¯22 BauG Stmk) bereits beim Bauansuchen einen Nachweis der zivilrechtlich anerkannten Grundstücksgrenzen, sofern das Grundstück noch nicht im Grenzkataster eingetragen ist.
Diese Vermessung übernehmen wir als Ziviltechnikerbüro – inklusive der Eintragung in den Grenzkataster (siehe Katastervermessung).
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Für die exakte Positionierung Ihres Bauvorhabens führen wir Absteckungen direkt vor Ort durch. Nach Abschluss der Bauarbeiten erstellen wir den erforderlichen Vermessungsplan für die Fertigstellungsanzeige (§â€¯38 Abs. 2a BauG Stmk) und übermitteln ihn an die zuständigen Stellen.
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Diese Leistungen bieten wir selbstverständlich auch in anderen Bundesländern an – angepasst an die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.
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Weil gerade im Baubereich viele rechtliche und technische Fragen auftauchen können, ist eine persönliche Beratung besonders wichtig – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
