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BAU
VERMESSUNG

Profesionelle Begleitung während der gesamten Bauphase

In der Steiermark verlangt das Baugesetz (§ 22 BauG Stmk) bereits beim Bauansuchen einen Nachweis der zivilrechtlich anerkannten Grundstücksgrenzen, sofern das Grundstück noch nicht im Grenzkataster eingetragen ist.

 

Diese Vermessung übernehmen wir als Ziviltechnikerbüro – inklusive der Eintragung in den Grenzkataster (siehe Katastervermessung).

Für die exakte Positionierung Ihres Bauvorhabens führen wir Absteckungen direkt vor Ort durch. Nach Abschluss der Bauarbeiten erstellen wir den erforderlichen Vermessungsplan für die Fertigstellungsanzeige (§ 38 Abs. 2a BauG Stmk) und übermitteln ihn an die zuständigen Stellen.

Diese Leistungen bieten wir selbstverständlich auch in anderen Bundesländern an – angepasst an die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.

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Weil gerade im Baubereich viele rechtliche und technische Fragen auftauchen können, ist eine persönliche Beratung besonders wichtig – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.

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